Mi 01 Apr 2009

ISOLDE CHARIM

 

Das Unerwartete: Im Dezember letzten Jahres haben die Wiener Linien erstmals eine Frau mit Kopftuch als Straßenbahnfahrerin engagiert. Das Erwartete: die FPÖ hat heftig dagegen polemisiert bis hin zu einer Anfrage im Gemeinderat an Bürgermeister Häupl, ob er ein „Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst“ unterstütze. Was dieser übrigens verneint hat. Die Frontlinien scheinen also klar: hier jene, die auf Integration setzen - dort jene, die auf Ausgrenzung zielen. Wäre das tatsächlich das ganze Dilemma, dann wäre dies ein sehr einfacher politischer Konflikt. Man ist entweder dafür oder dagegen. Tatsächlich aber ist die Frage nach dem Umgang des Staates damit, dass er zunehmend mit kopftuchtragenden moslemischen Frauen konfrontiert ist, eine äußerst komplizierte. Das zeigt sich bereits daran, wie diese Frage die Positionen durcheinanderwirbelt.
Da gibt es einerseits den - stets um die Frauenemanzipation kämpfenden -Herrn Strache, der sich Sorgen um die unterdrückte Frau im Islam macht. Und da gibt es die Grünen, die das zu Recht als das bezeichnen, was es ist - ein „Kampf der Kulturen“, bei dem es um Diskriminierung und Ausgrenzung geht - und die sich gegen das Kopftuchverbot aussprechen - selbst wenn dieses ein Zeichen der Unterdrückung der Frau ist (Was es nicht notwendigerweise ist - es kann neben religiösen und traditionellen Motiven für das Kopftuch auch modische und politische geben - aber doch auch sein kann.) In dieser verworrenen Situation und angesichts des Faktums, dass uns dieses Problem in den nächsten Jahren eher mehr als weniger beschäftigen wird, scheint es angebracht, sich an einige grundlegende Klärungen zu wagen.
Die Frage, ob ein sichtbares religiöses Symbol im öffentlichen Dienst ein Problem sei oder nicht, verweist zunächst einmal auf die Vorstellung, die wir von Staat und Öffentlichkeit haben. Mit Vorstellung ist hier Vorstellung im engeren Sinn, also nicht als abstraktes Konzept, sondern als konkretes Bild gemeint. Halten wir fest, der Staat, wie wir ihn kennen, zeichnet sich wesentlich durch seine Trennung von der Religion aus. Der Glaube ist in die Privatheit verwiesen, wo er keiner Einschränkung (außer einer juristischen bei kriminellen Handlungen) unterliegt. Im Gegenzug bildet die Öffentlichkeit eine neutrale Zone, die von allen partikularen Glaubensüberzeugungen frei sein sollte. Nun wird dieser neutrale Bereich ständig von allen Seiten belagert, die versuchen, ihm ihren Stempel aufzudrücken. Und es ist die Aufgabe des Staates, diese Angriffe abzuwehren und die Neutralität dieser Zone, der Öffentlichkeit, zu gewährleisten. Denn nur als neutraler Raum ist dieser wahrhaft demokratisch, d.h. allen Bürgern gleich zugänglich. Diese Neutralität ist zwar hierzulande, aufgrund der Präsenz der katholischen Kirche, unvollständig, aber sie bleibt der Fluchtpunkt in Bezug auf unterschiedlichen Kulturen und Religionen in einem Staat.
Nun war es historisch nötig, diese Neutralität nicht nur zu erkämpfen und zu definieren, sie musste auch sichtbar, anschaulich gemacht werden. Es war also nötig, ein Bild dieser Neutralität durchzusetzen. Dieses Bild hat im Laufe der Emanzipationskämpfe viele Veränderungen erfahren. So haben Frauen ebenso Eingang gefunden wie - langsam - auch andere Hautfarben. Der gemeinsame Nenner dieser unterschiedlichen Identitäten war eine in Kleidung und Aussehen neutrale Erscheinung. Natürlich ist dies eine konstruierte Neutralität, die sich im Laufe der Zeiten stets wandelt. Was sich wandelt, sind die Attribute (etwa Hosen bei Frauen oder die Krawattenpflicht bei Männern). Was sich jedoch nicht wandelt und worin diese Neutralität eigentlich besteht, ist aber eindeutig: Die sichtbaren Zeichen sind dann neutral, wenn sie keine vollen Zeichen, also keine eindeutigen Zeichen einer vollen community-Identität (mehr) sind. (Wobei die eindeutige Zuschreibung sich im Laufe der Zeit sehr wohl verändern kann. Mode kann die vollen Zeichen decodieren.) Das bezieht sich ebenso auf Trachten wie auf alle religiösen Symbole. Man muss also eindeutig feststellen: Personen, die diese Öffentlichkeit repräsentieren - und nur diese - sollen in ihrer Sichtbarkeit auf volle Identitätsmerkmale verzichten, weil sie die Neutralität der Öffentlichkeit immer mitrepräsentieren müssen. Was heißt das nun in Bezug auf die kopftuchtragende Straßenbahnfahrerin? Entscheidend dabei ist nicht die Frage, ob es sich um den öffentlichen Dienst handelt oder nicht, sondern die Frage, ob diese Person in ihrer Funktion die Allgemeinheit repräsentiert. Da dies bei einer Straßenbahnfahrerin eindeutig nicht der Fall ist, darf sie keinerlei Bekleidungsvorschriften unterliegen - im Unterschied etwa zu einer Lehrerin oder einer Richterin, die sehr wohl so eine Repräsentationsfunktion haben. Das heißt aber auch, dass das Kopftuch - unabhängig von der Motivation seiner Trägerin - derzeit (noch) ein volles Zeichen ist. Und es heißt auch, dass diese Frage nicht im Namen der Frauenrechte, sondern im Namen der Repräsentation von Allgemeinheit zu beantworten ist.

Isolde Charim, geb. in Wien, langjährige Lehrtätigkeit an der Philosophischen Fakultät Wien, arbeitet als freie Publizistin (vorwiegend für „Der Standard“, „Falter“, „taz“).




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